1. Stadtparkbote Februar 2022

Liebe Stadtparkfreundinnen, liebe Stadtparkfreunde,

 Februar 2022 … der Winter 2021/2022 hat sich weder in unserer Stadt, noch in unserem Stadtpark sehen lassen. Die Frage ist also berechtigt, war‘s das schon? Oder werden wir Mitte April zusammen mit dem Osterhasen zur Schneeballschlacht in den Stadtpark einladen?

 Bei meinen häufigen Rundgängen durch den Stadtpark stelle ich fest, dass die bei­den Farben „Grün und Orange“ die am häufigsten zu erkennenden Farben sind. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gartenamtes, mit ihrem Fuhrpark, bevöl­kern momentan den Stadtpark und wir können Sie daher getrost als   „Die Frühlingsmacher“ bezeichnen.

 Das Wasser der Teiche wurde abgelassen, um das Teich-Bett zu reinigen. An den Hängen werden die Sträucher zurückgeschnitten und die temporär angelegten Beete warten geduldig auf ihre Neubepflanzung.  

Auch die Strandbar liegt noch tief im Winterschlaf. Der anliegende Teich sieht mit seinem niedrigen Wasserstand mehr als trostlos aus. Alles wartet auf die ersten warmen Sonnenstrahlen des Vorfrühlings.

 

Natürlich darf die eine oder andere verschmierte Parkbank im Stadtpark-Bild nicht fehlen. Aber, keine Angst, noch bekomme ich die Reinigung, auch mit Unterstützung des Gartenamtes einigermaßen hin und habe mich als „Parkbankflüsterer“ im wahrsten Sinne des Wortes eingearbeitet.

Auch in der Eichgärtenallee am Kastanienweg sind die meisten neuen Bänke noch Ende des alten Jahres vom Gartenamt montiert worden, sodass auch da, bis auf 2 noch fehlende Bänke, bald Vollzug gemeldet werden darf.

Vor einigen Tagen erhielt ich vom Registergicht des Amtsgerichts Gießen die Bestä­tigung, dass unsere am 1. September 2021 beschlossene Satzungsänderung als fachlich korrekt angesehen wurde und somit in unsere bestehende Satzung einge­pflegt werden kann. Die neue Satzung ist geschrieben. Der Vorstand wird in seiner nächsten Sitzung klären, auf welchem Weg wir Ihnen die neue Satzung zukommen lassen.

Verehrte Stadtparkfreundinnen und -Freunde,

Ich weiß nicht, wie häufig Sie bei den nicht gerade beflügelnden Wetterkapriolen den Stadtpark besuchen. Vielleicht haben sie es auch schon aus der Tagespresse erfahren.

Der Stadtpark hat ein neues Highlight, sprich eine neue Attraktion. Im Spät-Herbst 2021 hat die Stadt Gießen, eine neue Pumptrack-Anlage im Einzugsbereich der Skatboard-Anlage nahe dem Kinderspielplatz bauen lassen. Wie Sie auf den bei­liegenden Fotos erkennen, gleicht die Anlage einer Mondlandschaft.

Ein Pumptrack ist eine speziell geschaffene Mountainbike-Strecke (Fahrrad) (engl. kurz track). Das Ziel ist es, darauf ohne zu treten, durch hochdrücken (engl. pumping) des Körpers aus der Tiefe am Rad Geschwindigkeit aufzu­bauen. Nur beim Start sitzt man auf dem Sattel. Während der Fahrt steht man auf den Pedalen.

Ich weiß, dass ich Sie jetzt, ob meines ausgereiften, fachlichen Wissens, tief beeindruckt habe. Kann Sie aber gleich beruhigen. Können Sie alles bei Google selbst nachlesen.

Nichts desto trotz erfreut sich diese Anlage bei vielen Jugendlichen großer Beliebt­heit. Sie ist ein weiterer Mosaikstein im großen Stadtparkbild und durchaus als ein wichtiger Anziehungspunkt, um den Park auch für jüngere Menschen attraktiver zu gestalten.

Dies ist nicht nur mein erster Stadtparkbote im Jahr 2022, es ist auch seit Jahren das erste Rundschreiben, das nicht gleich mit „Corona“ begonnen hat. Trotzdem, dürfen wir uns dieser immer noch weitverbreitenden Pandemie nicht verschließen.

Vorsicht ist nach wie vor die erste und wichtigste Regel in unserem täglichen Leben. Werden wir also nicht leichtsinnig. Die Mediziner sagen „Danke“.

Während ich diese Zeilen zu Papier bringe (Samstag, 12. Februar 2022, 11.00 Uhr), schaue ich aus meinem Fenster und sehe den Turm der Johanneskirche sich hoch in einen sonnendurchflutenden wolkenlosen Himmel ragen.

Das erste kleine „Fünkchen Hoffnung“ auf Frühling an dem wir uns festhalten. Hoffen wir, dass es sich zu einem Funken entwickelt.

Mit vorfrühlingshaften Gefühlen, bleiben Sie bitte gesund!

 

Herzlichst Ihr

Axel Pfeffer

1.Vorsitzender

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